Grundlagen der Funktionsanalyse

Funktionsanalyse (FAL) in der täglichen Praxis

Zahnärztliche Funktionsdiagnostik ist medizinisch, wissenschaftlich und forensisch ein omnipräsentes Thema in der Zahnmedizin. Die Realität in der täglichen Praxis sieht jedoch anders aus. Häufig werden restaurative Maßnahmen oder kieferorthopädische Behandlungen ohne vorherige Funktionsanalyse durchgeführt. Eine nicht repräsentative Umfrage zum Thema „Funktionsanalyse in der täglichen Praxis“ ergab folgende Kommentare:

  • das wurde in der Universität nur kurz erwähnt
  • es gibt da so viele Meinungen, da blicke ich nicht durch
  • es ist mir unklar, wie viel FAL bei welchen Patienten erforderlich ist
  • CMD-Patienten sind ja so kompliziert
  • die Dokumentation dieser Patienten ist extrem zeitaufwändig
  • CMD-Diagnostik kann man nicht richtig abrechnen

Sach- und Fachzwänge im Bereich FAL

Dabei sind die Erfordernisse für die tägliche Praxis sehr klar definiert. Das klinische Vorgehen in der Zahnmedizin wird weitestgehend bestimmt durch fünf Sach- und Fachzwänge:

  • Wissenschaftliche Indikationen der DGFDT
  • Rechtskräftige Urteile
  • Patientenrechtegesetz §630e
  • SGB V §28 Abs. 2, Satz 8
  • Heilmittelwerbegesetz §7 Abs. 1

Wissenschaftliche Indikationen der DGFDT (2003)

Neben mehreren anderen Indikationen ist eine funktionelle Untersuchung des craniomandibulärens Systems bei rekonstruktiven Maßnahmen im Kauorgan auch zur Aufdeckung ggf. latent vorhandener funktioneller Probleme erforderlich.

Ebenso ist eine funktionelle Untersuchung im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlungsplanung erforderlich, weil erste, zum sehr diskrete Symptome bereits bei Kindern und Jugendlichen vorhanden sein können und diese müssen im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlungsplanung Berücksichtigung finden.

Rechtskräftige Urteile

Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 02. Mai 2001 (Az: 2 S 916/00): Der Zahnarzt ist verpflichtet auf die Notwendigkeit von FAL-Leistungen hinzuweisen, selbst wenn die Krankenkasse die Kosten hierfür nicht übernimmt. Der Beklagte hätte die Versorgung ablehnen müssen, wenn sich der Kläger für eine reine Kassenleistung entschieden hätte.

Urteil des OLG München vom 18. Januar 2017 (Az: 3 U 5039/13): Die Beklagte habe es vor der prothetischen Therapie behandlungsfehlerhaft unterlassen, abzuklären, ob eine verdeckte CMD vorliege.

Urteil des OLG Köln vom 08. April 2020 (Az: 5 U 64/16): Die Beklagte hätte die Problematik erkennen müssen. Sie hätte die Klägerin vor Eingliederung einer neuen Versorgung auf Anzeichen einer beginnenden CMD untersuchen müssen. Mindestens ein CMD-Schnelltest sei zwingend erforderlich gewesen.

Kostenregelung im Sozialgesetzbuch V §28 Abs. 2, Satz 8

Ebenso gehören funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen nicht zur vertragszahnärztlichen Behandlung; sie dürfen von den Krankenkassen auch nicht bezuschusst werden.

Zielgruppenorientierte Funktionsanalyse

Das Ausmaß einer funktionellen Untersuchung eines Patienten ist abhängig von der jeweiligen Zielgruppe, da nicht bei jedem Patienten der gleiche diagnostische Aufwand zu betreiben ist.

Zusammengefasst kann man sagen: FUNKTIONSANALYSE ist ein Pflichtfach und kein Wahlfach, auch bei anamnestisch symptomfreien Patienten, die restaurative und/oder kieferorthopädische Maßnahmen benötigen. Die App CMDPro unterstützt und entlastet Sie genau bei dieser Aufgabe in Ihrer täglichen Praxis.